4. Rechtsverordnung des Landkreis Wittenberg

Nutzung von Duschen und Umkleiden weiterhin untersagt

Der Landkreis Wittenberg hat am 27.05.2021 die 4. Rechtsverordnung des Landkreises Wittenberg zur Eindämmung von SARS-CoV-2 veröffentlicht. Die Verordnung gilt ab dem 27.05.2021 und tritt mit Ablauf des 20.06.2021 außer Kraft.  

Der Landkreis regelt im Bereich Sport folgende zwei Paragrafen: 

§ 4 Schulsport 
Der Schulsport in geschlossenen Räumen (Sporthallen usw.) bleibt weiterhin untersagt. 

§ 5 Sportstätten und Sportbetrieb
Die Nutzung von Umkleiden und Duschen werden untersagt. 

Mit diesen Regelungen verschräft der Landkreis Wittenberg die derzeit gültige 13. Eindämmungsverordnung für Sachsen-Anhalt.