4. Rechtsverordnung des Landkreis Wittenberg
Nutzung von Duschen und Umkleiden weiterhin untersagt
Erstellt am 27.05.2021
Der Landkreis Wittenberg hat am 27.05.2021 die 4. Rechtsverordnung des Landkreises Wittenberg zur Eindämmung von SARS-CoV-2 veröffentlicht. Die Verordnung gilt ab dem 27.05.2021 und tritt mit Ablauf des 20.06.2021 außer Kraft.
Der Landkreis regelt im Bereich Sport folgende zwei Paragrafen:
§ 4 Schulsport
Der Schulsport in geschlossenen Räumen (Sporthallen usw.) bleibt weiterhin untersagt.
§ 5 Sportstätten und Sportbetrieb
Die Nutzung von Umkleiden und Duschen werden untersagt.
Mit diesen Regelungen verschräft der Landkreis Wittenberg die derzeit gültige 13. Eindämmungsverordnung für Sachsen-Anhalt.