Ansprechpartner
Kreissportbund Wittenberg e.V.
Daniel Gehrt
Tel: 03491 45 93 550
E-Mail: gehrt@ksb-wittenberg.de
mehr Informationen
Förderrichtlinien und noch vieles mehr rund um die sportliche Förderung gibt es kompakt auch im Downloadbereich unserer Internetseite.
In der Rubrik Sportförderung bietet der Landessportbund Sachsen-Anhalt weitere Fördermöglichkeiten.
Fördermittel
Alle Vereine haben die Möglichkeit über verschiedene Fördertöpfe finanzielle Mittel für Ihren Vereinsbetrieb zu beantragen. Voraussetzung dafür, sind die jeweiligen Antragsformulare, die zu bestimmten Antragsfristen beim zuständigen Mittelgeber einzureichen sind.
Gerne beraten wir Sie als Dienstleister individuell zu den Fördermöglichkeiten direkt für Ihren Verein.
Sprechen Sie uns einfach an!
Zur Unterstützung des Kinder- und Jugendsports im Landkreis Wittenberg stellt der Landkreis Wittenberg und der Kreissportbund eine Förderung zur Verfügung. Alle Unterlagen sowie die Antragsformulare finden Sie hier.
Was wird gefördert?
- Sanierung bestehender Sportstätten einschließlich Modernisierung durch den Einbau energieeinsparender Maßnahmen und umweltschonenden Technologien
- Erweiterung der Nutzbarkeit vorhandener Sportstätten, insbesondere für den Rehabilitations- und Behindertensport, den Gesundheitssport, den Seniorensport sowie für Trendsportarten und die Förderung einer geschlechtergerechten Nutzung.
- Umwidmung bestehender Sportstätten und anderer Gebäude und Räumlichkeiten mit dem Ziel der sportlichen Nutzung.
- Neubau von Sportstätten
Unterlagen:
Richtlinie
Antragsformular
Demografiecheck
Handbuch für Vereine
Gefördert werden Maßnahmen außerhalb des regulären Trainings- und Wettkampfbetriebs, insbesondere:
- Projekte zur Stärkung ehrenamtlicher Tätigkeiten im Kinder- und Jugendsport
- Projekte zur Verbesserung des Angebotes im Breiten- und Leistungssport sowie im Gesundheits-, Behinderten- und Rehabilitationssport
- Projekte zur Förderung von Mädchen und Frauen im Sport
- zielgruppenspezifische Angebote, insbesondere zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen, Integration von Menschen mit Migrationshintergrund sowie im Bereich der Gewalt- und Drogenprävention
- besondere Sportveranstaltungen
sowie hochrangige Wettkämpfe.
Unterlagen:
LOTTO fördert...
- im Bereich des Sports auch den VEREINSSPORTSTÄTTENBAU:
- maximal 50 % der Gesamtbaukosten
- maximal 75.000 €
- Eigenanteil Verein mindestens 15 %
Eine Antragstellung ist jederzeit möglich; sollte jedoch mit dem Kreissportbund Wittenberg und dem LandesSportBund Sachsen-Anhalt e.V. abgesprochen werden.
Unterlagen:
Folgende Maßnahmen/Projektinhalte sind förderfähig:
- Überregionale Sportveranstaltungen
- Hochrangige Wettkämpfe
- Kauf von Sportgeräten
- Förderung des Kinder- und Jugendsports
- Förderung von Inklusion und Integration
- Förderung von Vorhaben gegen Gewalt und Fremdenfeindlichkeit
Antragsberechtigt sind:
- Landesfachverbände
- Kreis- und Stadtsportbünde
- Sportvereine
- LandesSportBund Sachsen-Anhalt e. V.
- weitere gemeinnützige Sportorganisationen
Einzureichende Unterlagen:
- Formloser Antrag
- Verpflichtungserklärung inkl. Finanzierungsplan ( siehe Antragsunterlagen)
- Projektbeschreibung
- Kostenaufstellung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid
Förderbedingungen:
- ausschließlich Vorhaben ab 2.500 € Antragssumme
- Obergrenze für Zuwendungen beträgt 75.000 €
- max. 50 % der Gesamtkosten
- Anteil der Eigenmittel/Eigenleistungen mind. 15 % der Gesamtkosten
- Anträge, die nicht binnen drei Monaten vervollständigt werden, stellt LOTTO ein
Antragstermine:
- spätestens vier Monate vor dem geplanten Maßnahmebeginn - Antragssumme zwischen 2.500 € und 15.000 €
- spätestens sechs Monate vor dem geplanten Maßnahmebeginn - Antragssumme über 15.000 €
Die vollständigen Unterlagen in zweifacher Ausfertigung sind einzureichen bei:
Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt
Abteilung Recht/Projektförderung
Stresemannstraße 18
39104 Magdeburg
weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite von LOTTO Sachsen-Anhalt.
Förderbedingungen:
LOTTO fördert max. 50 % der Gesamtkosten
die Gegenfinanzierung ist kombinierbar mit der Förderung einer Kommune
NEU:
Nur für Sportvereine bis 499 Mitglieder
Antragsverfahren:
Sportvereine reichen ihre Anträge bei den zuständigen KSB/SSB bis zum 15.09. ein
KSB/SSB reichen die Anträge ihrer Vereine bis zum 30.09. beim LSB ein.
Unterlagen:
Die Sparkasse Wittenberg hat im Jahr 2008 eine gemeinnützige Stiftung ins Leben gerufen. Grundidee der Stiftung ist es, aus den Erträgen des Stiftungsvermögens dauerhaft gemeinnützige Zwecke im Sinne der Satzung zu fördern. Die Stiftung fördert ausschließlich Maßnahmen im Gebiet des Landkreises Wittenberg.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) hat im Juli 2020 ihre Arbeit in Neustrelitz aufgenommen. Damit gibt es erstmals eine bundesweit tätige Anlaufstelle zur Förderung ehrenamtlichen Engagements. Die Gründung der Bundesstiftung selbst ist ein zentrales Ergebnis der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ und ein gemeinsames Vorhaben des Bundesfamilienministeriums, des Bundesinnenministeriums und des Bundeslandwirtschaftsministeriums.
Die aktuellen Förderprogramme finden sie auf der Seite der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt.