5. Rechtsverordnung des Landkreises Wittenberg
Trainingsbetrieb wieder ohne Testung möglich
Erstellt am 27.06.2021
Seit dem 27.06.2021 gilt die Testpflicht im Landkreis Wittenberg weitestgehend als aufgehoben.
Für den Sportbereich gilt seit dem 27.06.2021 folgendes:
- die Testpflicht entfällt beim Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen
- mit Ausnahme von Teilnehmern an Wettkämpfen über 18 Jahre
- bei den Besuchern/Zuschauern ist ebenfalls keine Testung mehr notwendig
- die Führung einer Anwesenheitsliste oder die Nutzung einer Kontaktnachverfolgungs-App bleibt verpflichtend
Die 5. Rechtsverordnung des Landkreis Wittenberg im Wortlaut.