5. Rechtsverordnung des Landkreises Wittenberg

Trainingsbetrieb wieder ohne Testung möglich

Seit dem 27.06.2021 gilt die Testpflicht im Landkreis Wittenberg weitestgehend als aufgehoben.  

Für den Sportbereich gilt seit dem 27.06.2021 folgendes: 

  • die Testpflicht entfällt beim Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen 
    • mit Ausnahme von Teilnehmern an Wettkämpfen über 18 Jahre
  • bei den Besuchern/Zuschauern ist ebenfalls keine Testung mehr notwendig 
  • die Führung einer Anwesenheitsliste oder die Nutzung einer Kontaktnachverfolgungs-App bleibt verpflichtend

Die 5. Rechtsverordnung des Landkreis Wittenberg im Wortlaut.