7. Eindämmungsverordnung

Weitere Lockerungen für den Sport

Hier findet ihr die aktuelle Eindämmungsverodnung für Sachsen-Anhalt. Für unseren Sport gibt es auch einige Lockerungen:

"(...) So sind ab 2. Juli Mannschafts- und Kontaktsportarten wieder möglich, deren Ausübung bisher untersagt war. Die Ausübung von nichtkontaktfreien Sportarten ist auf maximal 50 Sporttreibende begrenzt. Die Nutzung der Sportstätten erfordert weiterhin für alle Sportarten die Freigabe durch den jeweiligen Betreiber.

Auch Sportwettkämpfe können ab 2. Juli wieder stattfinden. Dabei sind die Hygieneregelungen und die Vorgaben der jeweiligen Sportverbände einzuhalten. Für Wettkämpfe kommen zudem die generellen Regelungen für Großveranstaltungen zur Anwendung.

Hier gilt ab 2. Juli: Fachkundig organisierte Veranstaltungen sind im Freien mit bis zu 1.000 Personen erlaubt, in Räumlichkeiten ist die maximale Teilnehmerzahl ab 2. Juli auf 250 Personen und ab 29. August auf 500 beschränkt. Das vom Veranstalter eingesetzte Personal bleibt dabei unberücksichtigt.

Die wesentlichste Änderung zur Ankündigung von vor einer Woche ist die Vorverlagerung des Termins, ab dem Veranstaltungen in geschlossenen Räumen bis zu 500 Personen wieder stattfinden können, auf den 29. August.(..)"

Die ausführliche Verordnung findet ihr hier. 

Für Fragen stehen wir euch gern jederzeit zur Verfügung!

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