Ab 27.04. gilt die "Notbremse" im Landkreis Wittenberg

Keine Testung der Übungsleiter notwendig

Ab morgen (27.04.2021) tritt die bundeseinheitliche "Notbremse" auch im Landkreis Wittenberg in Kraft.  Aufgrund der weiterhin hohen Inzidenzwerte der letzten Tage (Stand 26.04. - 139) gelten wieder verschärfte Kontaktbeschränkungen, die sich auch auf das Sporttreiben im Landkreis auswirken.  

Sporttreiben bei einer 7-Tage-Inzidenz über 100

Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 100, so gelten dort ab dem übernächsten Tag folgenden Regelungen des Bundesinfektionsschutzgesetzes:

  • kontaktloser Individualsport alleine, zu zweit oder mit eigenem Haushalt 
  • kontaktloser Gruppensport für max. 5 Kinder bis 14 Jahre
  • Individualsport im öffentlichen Raum bis 24 Uhr möglich - trotz nächtlicher Ausgangssperre (22:00 - 5:00 Uhr)

Weiteres Sportreiben bleibt bis auf weiteres im Landkreis Wittenberg unzulässig.   

Der Landkreis Wittenberg verzichtet derzeit noch auf eine Testung der Übungsleiter, somit ist es den Übungsleitern möglich, ohne vorherigen Test in Kleingruppe von max. 5 Kindern zu trainieren.