Abmahnung wegen Google Maps auf der Vereinswebsite

Viele Sportvereine nutzen für die bessere Wegbeschreibung zum Vereinsgeländes eine Karte von Google Maps und binden diese auf Ihrer Vereinsseite ein. Seit geraumer Zeit werden Sportvereine im gesamten Bundesgebiet, genau wegen dieser Einbettung auf der Vereinshomepage, von Rechtsanwälten angeschrieben. 

In einem speziellen Fall wird dem Verein vorgeworfen mit der Einbettung von Google Maps bzw. Google Fonts, die IP-Adresse des Besuchers auf der Website an Google Maps in den USA weiterzuleiten. Die damit unerlaubte Weitergabe der IP-Adresse an Google stellt eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar. Aus diesem Grund wird der Verein in dem Schreiben aufgefordert 170,00 € (in anderen Schreiben kann die Forderung weitaus höher sein) an den Website-Besucher zu zahlen.

Damit Ihnen und Ihrem Verein solche Schreiben erspart bleiben, überprüfen Sie bitte die richtige Einbindung bzw. Einbettung bei der Nutzung von Google Maps bzw. Google Fonts auf Ihrer Vereinshomepage. Wenn Sie einen externen Anbieter haben, der Ihre Homepage verwaltet, beauftragen Sie diesen, diese Einbindung zu überprüfen.  Im Anhang sende ich Ihnen eine kurze Beschreibung für die richtige Nutzung von Google Maps und Google Fonts.

Wichtig:
Bitte sehen Sie von einer schnellen Zahlung des Betrages ab. Setzen Sie sich bitte zeitnah mit dem KSB (gehrt@ksb-wittenberg.de) sowie der ARAG (vsbmagdeburg@arag-sport.de) in Verbindung. Senden Sie uns Ihr Schreiben als Scan und wir werden gemeinsam nach einer möglichen Unterstützung und einem Lösungsweg suchen.

Eine kurze Anleitung für die Einbindung von Google Maps und Google Fonts finden Sie hier.