Antragsaufruf für EU-Sportstättenbauförderung 2021 veröffentlicht!

Der Antragsaufruf, samt der dazugehörigen Antragsdokumente, für eine EU-Sportstättenbauförderung (RELE) 2021 wurde veröffentlicht.

Hier die Eckdaten des EU-Förderprogramms (RELE):

  • Antragsteller kann Sportverein oder Gemeinde sein
  • Vorhaben in Gemeinden/Ortsteilen mit bis zu maximal 10.000 Einwohnern
  • Sportstätten mit überwiegend nicht schulischer Nutzung
  • Sportstätten und Ausstattungen, die nicht dem kommerziellen Sport dienen
  • Die Bevölkerungs- sowie die Mitgliederentwicklung der letzten vier Jahre (2016-2019) dürfen nicht schlechter als Minus 10 % sein
  • Anteilsfinanzierung eines nicht rückzahlbaren Zuschusses bis zu 90%
  • Amateursportvereine: min. 1.000€ & max. & 100.000€ / Kommunen: min. 5.000 € & max. 100.000 €

Weiterführende Informationen sowie Dokumente finden Sie auf der Homepage des Landessportbund Sachsen-Anhalt.