Antragsaufruf für EU-Sportstättenbauförderung 2021 veröffentlicht!
Der Antragsaufruf, samt der dazugehörigen Antragsdokumente, für eine EU-Sportstättenbauförderung (RELE) 2021 wurde veröffentlicht.
Erstellt am 11.08.2020
Hier die Eckdaten des EU-Förderprogramms (RELE):
- Antragsteller kann Sportverein oder Gemeinde sein
- Vorhaben in Gemeinden/Ortsteilen mit bis zu maximal 10.000 Einwohnern
- Sportstätten mit überwiegend nicht schulischer Nutzung
- Sportstätten und Ausstattungen, die nicht dem kommerziellen Sport dienen
- Die Bevölkerungs- sowie die Mitgliederentwicklung der letzten vier Jahre (2016-2019) dürfen nicht schlechter als Minus 10 % sein
- Anteilsfinanzierung eines nicht rückzahlbaren Zuschusses bis zu 90%
- Amateursportvereine: min. 1.000€ & max. & 100.000€ / Kommunen: min. 5.000 € & max. 100.000 €
Weiterführende Informationen sowie Dokumente finden Sie auf der Homepage des Landessportbund Sachsen-Anhalt.