Antragsaufruf für EU-Sportstättenbauförderung RELE in 2022 veröffentlicht!
Im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) ist es Sportvereinen möglich, für ihre Sportstätteninfrastruktur EU-Fördermittel zu beantragen. Hier greift die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der regionalen ländlichen Entwicklung „RELE - Teil E: Sportstättenbau mit überwiegend nicht schulischer Nutzung“. Für eine EU-Sportstättenbauförderung über RELE im Jahr 2022 wurde jetzt der Antragsaufruf veröffentlicht. Alle benötigten Antragsunterlagen finden Sie untenstehend.
Darüber hinaus besteht parallel auch die Möglichkeit EU-Förderungen über LEADER zu beantragen. Brauchen Sie Beratung, um zu schauen welcher lokalen Aktionsgruppe (LAG) Sie angehören und ob derzeit dort ein Antragsaufruf vorliegt, können Sie uns gerne kontaktieren.
Hier die Eckdaten des EU-Förderprogramms (RELE):
- Antragsteller kann Sportverein oder Gemeinde sein
- Vorhaben in Gemeinden/Ortsteilen mit bis zu maximal 10.000 Einwohnern
- Sportstätten mit überwiegend nicht schulischer Nutzung
- Sportstätten und Ausstattungen, die nicht dem kommerziellen Sport dienen
- Die Bevölkerungs- sowie die Mitgliederentwicklung der letzten vier Jahre (2017-2020) dürfen nicht schlechter als Minus 10 % sein
- Anteilsfinanzierung eines nicht rückzahlbaren Zuschusses bis zu 90%
- Amateursportvereine: min. 1.000€ & max. & 100.000€ / Kommunen: min. 5.000 € & max. 100.000 €
- Antragsschluss ist der 15.11.2021 beim zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF)
Weiterführende Informationen sowie die Dokumente für die Antragsstellung finden Sie unter folgendem Link:
LandesSportBund Sachsen-Anhalt e.V. (lsb-sachsen-anhalt.de)
Bei Fragen und Problemen stehen Ihnen folgende Personen zur Verfügung:
Daniel Gehrt, Geschäftsführer KSB
Tel: 03491 45 93 550
E-Mail: gehrt@ksb-wittenberg.de
Robert Bothe, LSB Sachsen-Anhalt
Tel: 03 45/52 79-210
E-Mail: bothe@lsb-sachsen-anhalt.de