Beantragung der Kinder- und Jugendförderung 2022 - Frist endet am 31.07.2022

Zur Unterstützung des Kinder- und Jugendsports im Landkreis Wittenberg stellt der Landkreis Wittenberg eine Förderung zur Verfügung, welche der Kreissportbund Wittenberg e.V. an die Sportvereine im Landkreis weiterleitet. Die Frist zur Beantragung dieser Mittel läuft noch bis zum 31.07.2022. 

Eine Vorraussetzung der KSB-Mitgliedschaft ist Pflicht, um die zur Verfügung gestellten Mittel zu beantragen.  Weitere Vorraussetzung sind folgende: 

  •  mindestens fünf Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren als Mitglieder haben (§ 7 SGB VIII),
  •  ihren schriftlichen Antrag/Mittelabruf inklusive Verwendungsnachweis auf Sportförderung projektbezogen, vollständig und termingerecht eingereicht haben.

Es gibt drei Arten der Kinder- und Jugendförderung:  

pauschale Grundförderung:
Gefördert wird der Kinder- und Jugendsport mit einem Festbetrag pro minderjähriges Mitglied in Höhe von 10,00 Euro auf Antrag als pauschale Grundförderung.  

besondere Förderung:
1.    Kreiskinder- und Jugendspiele in den einzelnen Sportarten
2.    breitensportliche Wettkämpfe, die das Ziel verfolgen, Kinder und Jugendliche zum Sporttreiben zu motivieren,
3.    Aktionen zur Ablegung des Sportabzeichens für Kinder und Jugendliche und
4.    Einzelmaßnahmen des Kinder- und Jugendsports.

Förderung von Mehraufwendungen:
Zusätzlich zur pauschalen Grundförderung kann ein Zuschuss für Mehraufwen­dungen beantragt werden. Die Mehraufwendungen werden in Abhängigkeit zu den verbleibenden Restfördermitteln durch einen jährlich neu zu berechnenden Förderprozentsatz durch den KSB festgelegt.

WICHTIG: 
Die pauschale Grundförderung ist die Vorraussetzung für die weiteren Förderungen, wie die besondere bzw. die Mehraufwandsförderung! 

Für Fragen zur Kinder- und JUgendförderung des Landkreis Witteberg steht Ihnen Frau Eva Tominski telefonisch unter 03491 6958052 zur Verfügung.  

Weitere Informationen sowie die Anträge zum Ausfüllen finden Sie hier