Bundesförderprogramm für Sportstätten
Förderung für Klimaschutzprojekte möglich
Erstellt am 17.11.2021
Die novellierte Kommunalrichtlinie tritt ab 1. Januar 2022 in Kraft, mit welcher Sportvereine verschiedene Maßnahmen zum Klimaschutz beantragen können. Um dies zu erleichtern, hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) sein Beratungsangebot erweitert. Vereine erhalten dort individuelle Beratung und Hilfestellung.
Untenstehend finden Sie die Ansprechpartner sowie die neue Richtlinie, samt einer Übersicht der entsprechenden neuen Förderquoten.
Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Links: Klimaschutz.de und DOSB.de
Ansprechpartner*innen:
PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH
Telefon: 030 257679 4710
E-Mail: ub-klima@pd-g.de