Corona legt Sachsen-Anhalt weiterhin still

Lockdown bis 14.02.2021 verlängert

Sportbetrieb in Sachsen-Anhalt bleibt bis zum 14. Februar 2021 ausgesetzt

Die "Dritte Verordnung zur Änderung der Neunte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung" regelt im Paragrafen 8, dass der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie Schwimmbädern weiterhin untersagt ist. Das gilt sowohl für Sportanlagen im Freien als auch in geschlossenen Räumen. Somit bleibt den meisten Sachsen-Anhaltern bis zum 14. Februar 2021 nur der kontaktfreie Individualsport allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand. Ausnahmen gelten ausschließlich für den Profisport und ausgewählte Kader im Hochleistungssport. Auch der bisher zugelassene Rehabilitationssport muss bis zum 14. Februar 2021 eingestellt werden.
 

Die gültige Landesverordnung sowie die Allgemeinverfügung des Landkreis Wittenbergs finden Sie hier: 

aktuelle Landesverordnung des Land Sachsen-Anhalt

Infektionsschutzrechtliche allgemeinverfügung des Landkreis Wittenberg_-_08.01.2021