DOSB fordert Sport- und Bewegungsgarantie für Vereine
Der deutsche Sport appelliert an die Entscheidungsträger in Bund und Ländern, bei den aktuellen Beratungen zur Corona-Pandemie zu berücksichtigen, dass Sport und Bewegung gerade jetzt zur Gesunderhaltung der Bevölkerung beitragen. „Der Fehler des Vorjahres, als die weitgehende Schließung von Spiel- und Sportstätten und die Kontaktbeschränkungen die rund 27 Millionen Mitglieder von Sportvereinen und alle anderen Menschen in Deutschland zur Bewegungslosigkeit verurteilten, dürfe sich nicht wiederholen“, sagte DOSB-Präsident Alfons Hörmann.
On der Stellungnahme zur Verbändeanhörung des Hauptausschusses im Deutschen Bundestag am 15. November und in einem Schreiben an die Bund-Länder-Runde am 28. November fordert der DOSB daher eine „Outdoor-Sport-Garantie für alle“: Das Infektionsrisiko im Außenbereich ist anerkannt geringer. Mehr als eine 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) darf deshalb für den Sport im Außenbereich nicht gelten. Für Sport im Innenbereich ist 2G (geimpft oder genesen) sinnvoll. Kinder und Jugendliche leiden besonders, wenn ihnen Möglichkeiten zur Bewegung genommen werden – körperlich wie seelisch. Bewegungsdefizite bei Kindern und Jugendlichen haben insbesondere durch die Einschränkungen im vergangenen Jahr massiv zugenommen.
Kinder und Jugendliche sollten daher bei allen Maßnahmen privilegiert werden. Sie sind nach Überzeugung des DOSB Geimpften und Genesenen gleichzustellen. Dort, wo Testnachweise erforderlich sind, müssen die regelmäßigen Schultestungen für den Vereinssport anerkannt werden. Dies gilt ebenfalls für Tests aus der Arbeitswelt für alle Altersgruppen. DOSB-Präsident Alfons Hörmann: „Die 90.000 Sportvereine in Deutschland haben in den vergangenen Monaten bewiesen, dass sie in der praktischen Umsetzung wirklich verantwortungsbewusst mit der Situation umgehen. Sie gewährleisten ein Bewegungsangebot, das die pandemiebedingten Risiken weitgehend minimiert und gleichzeitig ein wesentlicher Baustein dafür ist, die gesundheitlichen und sozialen Folgen der Pandemie abzufedern. Es wäre fahrlässig und nicht vermittelbar, diese Möglichkeiten erneut und undifferenziert einzuschränken.“
Die komplette Stellungnahme des DOSB finden Sie hier: Stellungnahme DOSB