Durchführung von Modellprojekten im Sport

Die seit dem 8. Mai gültige 12. COVID19-Eindämmungsverordnung des Landes ermöglicht auch wieder die Beantragung von Modellprojekten für den Sport in Sachsen-Anhalt. Die Beantragung muss über den jeweiligen Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt beim Ministerium für Inneres und Sport erfolgen. 

Wichtigste Voraussetzung für die Durchführung eines Modellprojektes ist, dass die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Werktagen unter 100 liegt und damit die „Bundesnotbremse“ außer Kraft tritt. Der jeweils zuständige Landkreis bzw. die zuständige kreisfreie Stadt kann für ein Modellprojekt im Sport gemäß § 14 der Zwölften SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung einen formlosen Antrag beim Ministerium für Inneres und Sport stellen.

Folgende Unterlagen müssen dem Antrag beigefügt werden: 

  • eine Projektbeschreibung, aus der sich unter Bezugnahme auf die Vorschriften der 12. SARS-CoV-2-EindV ergibt, von welchen Regelungen der Verordnung in welchem Umfang abgewichen werden soll;
  • eine befürwortende infektionshygienische Bewertung der zuständigen unteren Gesundheitsbehörde; dabei ist neben dem möglichen Erkenntnisgewinn durch das Modellprojekt auch die epidemiologische Lage, die Auslastung des Gesundheitssystems, die Sicherheits- und Schutzmaßnahmen, das Testkonzept und das Verfahren zur Nachverfolgung von Kontaktpersonen zu bewerten;
  • eine befürwortende Stellungnahme des LSB Sachsen-Anhalt e. V.

Die zeitlich auf maximal vier Wochen befristeten Modellprojekte sollen dazu dienen, die Umsetzbarkeit von Öffnungsschritten unter Nutzung eines konsequenten Testregimes zu untersuchen. Dabei müssen eine lückenlose Testung, vorzugsweise IT-gestützte Prozesse zur Kontaktnachverfolgung und zum Testnachweis, eine räumliche Abgrenzbarkeit und eine enge Rückkopplung an den öffentlichen Gesundheitsdienst sichergestellt werden.

Erlass des Ministeriums für Inneres und Sport zur Durchführung von Modellprojekten gemäß § 14 der 12. SARS-CoV-2-EindV im Bereich Sport

Für Hilfestellungen sowie Anfragen steht Ihnen unser Geschäftsführer, Daniel Gehrt, telefonisch unter 03491 45 93 550 oder per Mail an gehrt@ksb-wittenberg.de zur Verfügung. 

Ansprechpartner der Koordinierungsgruppe beim Landkreis Wittenberg:  

  • Bjoern Einbrodt 
    Tel.: 03491/479 951
    Email: bjoern.einbrodt@landkreis-wittenberg.de
     
  • Anja Göricke
    Tel: 03491 479 224
    E-Mail: anja.goericke@landkreis-wittenberg.de
     
  • Holger Zubke
    Tel.: 03491 479-166
    E-Mail: holger.zubke@landkreis-wittenberg.de