Erste Lockerungen für den Sport frühstens ab 05.03.2022

Landesregierung beschließt 6. Änderungsverordnung der 15. Eindämmungsverordnung

Am gestrigen Donnerstag (17. Februar 2022) hat die Landesregierung die 6. Änderungsverordnung der 15. Eindämmungsverordnung für Sachsen-Anhalt beschlossen und damit auf die Beschlüsse der Bund-Länder-Runde vom 16. Februar reagiert. In einem ersten Lockerungsschritt werden die Zugangsbeschränkungen im Einzelhandel und die Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene im privaten Bereich aufgehoben.

Die 6. Änderungsverordnung, die bereits ab heute und bis zum 5. März gilt, sieht für den Sport und das Sporttreibenvorerst noch keine weiteren Lockerungen vor.

Hoffnung machen Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff und Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne allen Sportlerinnen und Sportlern des Landes aber für den 5. März 2022. Dann soll für den Sport und das Sporttreiben im Freien wie in Sporthallen einheitlich die 3G-Regel gelten. Für Sportgroßveranstaltungen ist ab 5. März unter 2G bzw. 2G-Plus in Sporthallen eine Auslastung von 60 Prozent (max. 6.000 Zuschauer) im Freien eine Auslastung von 75 Prozent (max. 25.000 Zuschauer) der jeweiligen Höchstkapazität angekündigt.

Weitere Lockerungsschritte will die Landesregierung Sachsen-Anhalts in Abhängigkeit von der Infektionslage und der Krankenhausbelastung ab dem 20. März umsetzen. Laut Bund-Länder-Beschluss könnten dann auch für den Sport alle Schutzmaßnahmen fallen, sofern die Situation das zulässt.