GEMA: Kulanzregelung für Online-Rechte endet!

Mit Beginn der Corona-Pandemie hatte die GEMA ihre Kunden freiwillig und mit größtmöglicher Kulanz unterstützt, indem sie bereits im März 2020 alle Monats-, Quartals- und Jahresverträge ausgesetzt hatte und auch Onlinerechte für digitale Trainingsangebote mit Musik ohne zusätzlicher Vergütung eingeräumt hatte. Nachdem bereits zum 1. Juni 2021 die vertraglich vereinbarte Lizenzierung für Dauernutzungen in Form laufender Jahres-, Quartals- und Monatsverträge wieder regulär aufgenommen wurde, endet zum 31. Juli 2021 auch die Kulanzregelung für Musiknutzung für das Streaming von Online-Training.

Mit sinkenden Inzidenzwerten und fortschreitender Impfung der Bevölkerung gewinnen Betriebe, Kultur- und Freizeiteinrichtungen und so auch die Sportvereine und -verbände inzwischen konkrete Öffnungsmöglichkeiten und Planungsperspektiven zurück. Mit der zunehmenden Rückkehr zum öffentlichen Leben wird die GEMA die bisher geltende Kulanzregelung für Onlinerechte zum 31. Juli 2021 beenden. Das heißt, dass ab dem 1. August z.B. das Onlinestreaming auf Webseiten über den aktuellen Tarif VR-OD 10 der GEMA lizenziert und damit auch für Sportvereine wieder kostenpflichtig wird.

Damit gelten wieder die wieder die normalen GEMA-Gebühren für Sportveranstaltungen inklusive der Regelungen für abgegoltene Musiknutzungen im Rahmen der Zusatzvereinbarung zwischen DOSB und GEMA.

Weitere Informationen zu dem und auch anderen Online-Tarifen finden Sie hier.

Pauschalvertrag DOSB-GEMA 2020 bis 2023