Landesregierung beschließt langersehnte Lockerungen für den Sport
16. Eindämmungsverordnung ab 04.03.2022 in Kraft
Am 01.03.2022 hat die Landesregierung Sachsen-Anhalt die 16. Corona-Eindämmungsverordnung beschlossen. Sie tritt am 4. März 2022 in Kraft und gilt aufgrund der dann auslaufenden rechtlichen Grundlage im Infektionsschutzgesetz des Bundes bis einschließlich 19. März 2022. Danach sind für den Sport im Außenbereich kein Nachweise mehr erforderlich. Die Nutzung von Sportstätten im Innenbereich ist mit 3G-Nachweis möglich.
„Mit diesen langersehnten Lockerungen besteht wieder mehr Lust auf Sport in Wittenbergs Sportvereinen", äußert sich der KSB-Geschäftsführer, Daniel Gehrt, freudig. "Die jetzt beschlossenen Maßnahmen für den Sport sind überfällig und werden hoffentlich erste verlorene Mitglieder wieder zurück in Ihre Vereine bringen.", so Gehrt weiter.
Hier die ab dem 04.03.2022 gültigen Maßnahmen im Überblick:
- Die Nutzung von Außensportanlagen ist ohne Einschränkung möglich
- Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln, die Einhaltung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen ist durchgängig sichergestellt, soweit die Ausübung der Sportart dem nicht entgegensteht.
- Für die Nutzung von Innensportanlagen gilt 3G
- Streichung der verpflichtenden Kontaktnachverfolgung, also die Erfassung von Kontaktdaten in schriftlicher oder digitaler Form ist nicht mehr notwendig
- Die Durchführung von Wettkämpfen erfordert ein Hygienekonzept des Veranstalters.
- Für die Festlegung der Höchstzahlen bei den Belegungen zählen vollständig Geimpfte und Genese nicht mitrein
- Sportkurse, insbesondere in Fitness- und Sportstudios, Tanz- und Ballettschulen, Yoga und andere Präventionskurse sowie ärztlich verordneter Rehabilitationssport dürfen durchgeführt werden, wenn durchgängig ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten wird.
*** Die Nutzung der Sportanlage erfordert die Freigabe durch den Betreiber auf der Grundlage eines Hygienekonzepts. ***
Zusammengefasst bedeutet dies:
Training im Freien: ohne Zugangsbeschränkungen
Training in der Sporthalle: 3-G-Zugangsmodell
Wettkämpfe im Freien: 3-G-Zugangsmodell (inklusive Umkleidekabinen)
Wettkämpfe in der Halle: 3-G-Zugangsmodell