Landkreis verschärft die Corona-Regeln wegen hoher Fallzahlen
Infektionsrechtliche Allgemeinverfügung gilt ab dem 03.12.2020
Erstellt am 03.12.2020
Wegen der hohen Corona-Infektionszahlen hat die Kreisverwaltung eine infektionsrechtliche Allgemeinverfügung erlassen, die vorerst bis zum 31. Januar 2021 gilt. Die Verfügung finden Sie unter www.landkreis-wittenberg.de.
Für den Sport im Kreis bedeutet diese Allgemeinverfügung das Verbot des Sporttreibens auch in Kleinstgruppen mit Kindern und Jugendlichen im Alter bis zum 18. Lebensjahr.