Landkreis Wittenberg ermöglicht Sport im Freien ab 11.03. - unabhängig vom Inzidenzwert

2. Rechtsverordnung des Landkreises Wittenberg zur Eindämmung von SARS-CoV-2

Seit dem 11.03.2021 ist wieder sportliches Training - im Freien - für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in Gruppen von max. 20 Personen (inklusive Betreuer) und für Erwachsene in Kleingruppen bis höchstens fünf Personen - unabhängig vom Inzidenzwert - möglich. Dies teilte der Landkreis Wittenberg auf Nachfrage mit. 

Als einzige Einschränkung legt der Landkreis im §6 Sportstätten und Sportbetrieb seiner Rechtsverordnung fest: 

§6 Sportstätten und Sportbetrieb
Die Benutzung von geschlossenen Räumen während des Trainingsbetriebes des organisierten Sports im Freien zum Zwecke des Kleidungswechsels und der Körperhygiene, mit Ausnahme des Händewaschens und der Toilettenbenutzung, ist untersagt.

Die Nutzung der Sportanlagen erfordert immer die Freigabe durch den Betreiber. Dieser hat die Empfehlungen der jeweiligen Sportverbände zur Nutzungsvoraussetzung zu erklären und zu dokumentieren sowie entsprechend der Größe und Beschaffenheit der Sportanlage eine Höchstbelegung der Sportsstätte festzulegen.

Hier die gültige Änderungsverordnung im Wortlaut:
2. Rechtsverordnung des Landkreises Wittenberg