Lockdown bis 10.03.2021 verlängert
Öffnungsstrategie soll am 26.02. vorgestellt werden
Sportbetrieb in Sachsen-Anhalt bleibt bis zum 10. März 2021 ausgesetzt.
Mit deraktuellen veröffentlichten Vierten Verordnung zur Änderung der Neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung Landesregierung ändert sich für weite Teile der Gesellschaft und somit auch für den gemeinnützigen Vereinssport nichts. Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie werden bis einschließlich 10. März 2021 verlängert.
In der Vierten Änderungsverordnung regelt der Paragraf 8 unverändert, dass der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie Schwimmbädern untersagt ist. Das gilt sowohl für Sportanlagen im Freien als auch in geschlossenen Räumen. Somit bleibt den meisten Sachsen-Anhaltern auch weiterhin nur der kontaktfreie Individualsport allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand. Ausnahmen gelten ausschließlich für den Profisport und ausgewählte Kader im Hochleistungssport.
Öffnungsperspekte soll vorgestellt werden
Im Rahmen der Landespressekonferenz erläuterte Ministerpräsident Dr. Reiner Haseoff, dass das Land Sachsen-Anhalt bis zum 26. Februar eine Öffnungsstrategie für Sachsen-Anhalt erarbeiten will, die am 2. März 2021 im Landeskabinett besprochen wird. Im Rahmen des sogenannten Sachsen-Anhalt-Plans 2021 soll die schrittweise Rückkehr zur Normalität für alle gesellschaftlichen Bereiche beschrieben werden.
Der LSB Sachsen-Anhalt hat diesbezüglich dem Ministerium für Inneres und Sport klare Vorstellungen zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs in Sachen-Anhalt eingebracht. In Form eines Stufenplanes sollen dabei auf Grundlage der Inzidenzwerte Regelung für die Nutzung der Sportstätten greifen. Ein solcher Stufenplan würde den Städten und Gemeinden die Möglichkeit geben, anhand der regionalen Infektionszahlen flexibel mit zusätzlichen Öffnungen von Sportanlagen bzw. auch Einschränkungen in der Nutzung der Sportstätten zu reagieren.
Die gültige Landesverordnung sowie die Allgemeinverfügung des Landkreis Wittenbergs finden Sie hier:
aktuelle Landesverordnung des Land Sachsen-Anhalt
Infektionsschutzrechtliche allgemeinverfügung des Landkreis Wittenberg_- 15.02.2021