Mehr Steuervorteile für Vereine ab 2021

Es wurde zeitlich knapp, aber der Bundesrat hat tatsächlich in seiner letzten BR-Sitzung am 18.12.2020 den vorliegenden Vorschlägen/Gesetzesvorlagen zum Jahressteuergesetz 2020 zugestimmt. Wobei zuvor u. a. der Finanzausschuss und auch der Bundestag den zahlreichen Steueränderungen mit Vorschlägen auch aus dem Bundesrat zugestimmt haben.

Im neuem Jahressteuergesetz  sind  auch umfangreiche Verbesserungen im Bereich der bisherigen Vereinsbesteuerung, bei den Gemeinnützigkeitsvorgaben bis hin zum Spendenrecht für Sportvereine gereglt. 

„Gerade in diesen schweren Zeiten, in denen unsere Vereine mit großen Einschränkungen leben müssen, sind die Erleichterungen ein starkes Zeichen, das unsere Bemühungen und den Einsatz für eine moderne Engagementkultur unterstützt“, beschrieb KSB-Geschäftsführer Daniel Gehrt die Verbesserungen für die Vereine. „Engagement für die Gemeinschaft zahlt sich damit im doppelten Sinne aus.“

Eine Übersicht über die Neuerungen im Jahr 2021 finden Sie hier.