Projektanträge für 2022 bereits bis 31. August einreichen!

Sportvereine und -verbände haben jährlich die Möglichkeit, Anträge für „Projekte im sportlichen Bereich“ beim Landesverwaltungsamt einzureichen. Das Land Sachsen-Anhalt stellt 2022 dafür finanzielle Mittel in Höhe von 433.000 € zur Verfügung. In der neuen Förderrichtlinie wurden allerdings die Antragsfristen um einen Monat vorverlegt. Vereine und Verbände, die für 2022 Projekte beantragen wollen, müssen das bereits bis zum 31. August 2021 beim LSB beantragen und die Originalunterlagen bis spätestens 30. September beim Landesverwaltungsamt einreichen.

Mit der Förderrichtlinie des Landes Sachsen-Anhalt vom 28. September 2020 wurden diese Fristen für das Antragsverfahren angepasst. Demnach sind die Antragsunterlagen jetzt bereits bis zum 31. August (in Kopie) beim LSB Sachsen-Anhalt e. V., zur Erstellung eines Votums, und die Originalunterlagen bis zum 30. September bei der Bewilligungsbehörde (Landesverwaltungsamt) vorzulegen. In der Vergangenheit mussten die Anträge bis 30. September des Vorjahres in Kopie, zur Erstellung eines Votums, beim LSB und im Original bis 31. Oktober beim Landesverwaltungsamt vorliegen.

Bei Fragen zur Beantragung der Projektfördermittel wenden Sie sich bitte an den:
LSB Sachsen-Anhalt
Steve Schüßler
03 45/52 79 122
schuessler@lsb-sachsen-anhalt.de

 Alle wichtigen Informationen und die notwendigen Antragsunterlagen finden Sie hier: