Transparenzregister: Befreiung für Vereine weiterhin möglich
Noch bis 30. Juni 2022 eine Befreiung beantragen
Zum 1. Januar 2022 sind die Gebühren für das Transparenzregister angehoben worden – und das empfindlich. Wurden für das Jahr 2021 noch Zahlungen in Höhe von 11,47 Euro erhoben, sind es für 2022 bereits 20,80 Euro. Noch ein Grund mehr also für alle gemeinnützigen Vereine, einen Antrag auf Gebührenbefreiung zu stellen. Denn noch sind derartige Anträge möglich. Bis einschließlich 30. Juni 2022 können Vereine diese direkt beim Bundesanzeigerverlag stellen. Der Antrag kann entweder postalisch (Bundesanzeiger Verlag GmbH, Gebührenbefreiung, Postfach 100534, 50445 Köln), per Fax (0221 – 20290100) oder gescannt per Email eingereicht werden.
Aber Achtung: Alle Vereine sollten warten, bis sie direkt vom Bundesanzeigerverlag als Verein angeschrieben werden und nicht bestehende Antragsformulare anderer Vereine nutzen.