Während der Ferien gilt - Testpflicht im Sport ab 6 Jahren

Am 17. Dezember 2021 startet Sachsen-Anhalt in die verlängerten Weihnachtsferien. Ergänzend zu den Veröffentlichungen in Bezug auf die aktuell gültige Landesverordnung möchten wir darauf hinweisen, das vom 18. Dezember 2021 bis zum 9. Januar 2022 für Kinder und Jugendliche ab 6 Jahren, die ja nur während der Schulzeit regelmäßigen Testungen unterliegen, eine Testpflicht beim Sporttreiben unter 3G- und 2G-Regelung gilt.

In der 2. Änderungsverordnung zur 15. Landesverordnung ist im § 2 Abs. 2 Ziff. 1 dazu ausgeführt: „Von der Testpflicht ausgenommen sind: 1. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die keine typischen Symptome einer Infektion mit dem neuartigen Corona-Virus SARS-CoV-2 aufweisen; im Zeitraum vom 18. Dezember 2021 bis zum 9. Januar 2022 gilt dies abweichend von Halbsatz 1 nur für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres.“

Das heißt im Klartext, dass in der Zeit der Weihnachtsferien in Sachsen-Anhalt für alle Varianten des Sportbetriebs unter 3G- und 2G-Regelung für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 17 Jahren eine Testung erforderlich ist. Das betrifft Wettkämpfe im Freien sowie Training und Wettkämpfe in geschlossenen Räumen.