Aktuelles

Hier finden Sie die aktuellen Themen rund um den Sport im Landkreis Wittenberg.

Kontakt

Kreissportbund Wittenberg e.V.
Markt 20
06886 Lutherstadt Wittenberg

Telefon: 03491 40 26 78
Telefax: 03491 40 29 55

E-Mail: info@ksb-wittenberg.de
Web: www.ksb-wittenberg.de

Eintrag 101 bis 120 von 223
Erstellt am 28.01.2022

KSB-Umfrage unter den Mitgliedsorganisationen

Ihre Meinung ist uns wichtig!

Erstellt am 28.01.2022

Mikroförderprogramm der Deutsche Stiftung für Ehrenamt und Engagement

2.500 € für Ihr Vorhaben

Erstellt am 27.01.2022

Weiterhin keine Lockerungen für den Sportbetrieb

Landesregierung erlässt die 5. Verordnung zur 15. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung

Erstellt am 27.01.2022

3. Sportkongress: Ein Blick in Zukunft des Sports

Erstellt am 18.01.2022

Landesregierung verlängert Eindämmungsverordnung

Aktuelle Regelungen gelten bis 28. Januar fort

Erstellt am 14.01.2022

ARAG- Sportversicherung

Erweiterter Versicherungsschutz für alle Mitgliedsorganisationen

Erstellt am 11.01.2022

Corona- Update 2022

Aktuelle Regelungen für den Start des Trainingsbetriebs

Erstellt am 10.01.2022

KSB-Vereinsbusse mit neuem Standort

Vereinsbusse stehen zukünftig im Arthur-Lambert-Stadion

Erstellt am 10.01.2022

4,4 Millionen Euro für Sachsen-Anhalts Sportvereine

Ministerium legt Programm "Neustart 2022" auf

Erstellt am 06.01.2022

KSB-Stellungnahme zur Absage des Neujahrslauf

Leserbrief MZ vom 03.01.2022 - Bernd Güldner

Erstellt am 04.01.2022

Bildungsoffensive 2022 startet im Februar

Erstellt am 23.12.2021

Weihnachts- und Neujahrsgrüße des Kreissportbundes

Erstellt am 23.12.2021

ABSAGE Neujahrslauf am 01.01.2022

Erstellt am 17.12.2021

Lizenzversand ab 01. Januar 2022 nur noch digital

Erstellt am 10.12.2021

Schließung der Landkreis-Turnhallen in den Weihnachtsferien 2021/2022

Erstellt am 09.12.2021

Während der Ferien gilt - Testpflicht im Sport ab 6 Jahren

Erstellt am 07.12.2021

Vertragserweiterung der Sportversicherung

Neuer Versicherungsbeitrag ab 2022

Erstellt am 07.12.2021

Sachsen-Anhalts neue Corona-Regeln

Die zweite Änderungsverordnung der 15. Eindämmungsverordnung gilt bis vorerst zum 23. Dezember 2021

Erstellt am 03.12.2021

Für Umkleidekabinen gilt die 2G-Regel!

Erstellt am 02.12.2021

Bestandserhebung und Hinweise zur Mittelverwendung Vereinspauschale 2021 und Coronapauschale

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